Wort davor: Kammerobligation
Kammeroffiziant
Kammeroffiziant (I)
Erklärung:
niederer Bediensteter einer Kammer ( IV oder V 2).
vgl.
Kammerbediente.
- Belegtext:
in schuldsachen wider die kammerofficianten
Datierung: 1750
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VIII 757
- Datierung: 1786
Fundstelle: NCCPruss. VIII 124
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
er [der ober präsident] nimmt sich ... einen secretair und einen calculator aus den kammer officianten
Datierung: 1807
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein II 278
- Belegtext:
unterschriebene, von zwei kammer-officianten contrasignirte kammerschuldscheine
Datierung: 1807
Fundstelle: SammlPommGes. I 379
- Belegtext:
[das unterpersonale des collegiums besteht u.a.] aus schon besoldeten kammer officianten, welche die öffentlichen geschäfte vorzüglich zu betreiben haben
Datierung: 1810
Fundstelle: ZSchles. 2 (1858) 168
Kammeroffiziant (II)
Erklärung:
zum Hofgesinde gehörig.
vgl.
Kammerdiener.
- Belegtext:
die ober-cämmerey zu Dresden hat unter ihrem stab ... die cammerofficianten
Datierung: 1761
Fundstelle: Moser,Hofr. II 110
Wort danach: Kammeronus
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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