Wort davor: Kammerobligation

Kammeroffiziant

Kammeroffiziant (I)
Erklärung: niederer Bediensteter einer Kammer ( IV oder V 2).
vgl. Kammerbediente.

Kammeroffiziant (II)
Erklärung: zum Hofgesinde gehörig.
vgl. Kammerdiener.

Wort danach: Kammeronus

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