Wort davor: Kammeroberpräsident

Kammeroberregentenamt
Erklärung: schlesische Behörde.
vgl. Kammerbedienung.
Wortbildungshinweis: zu Kammer (IV 2).

Wort danach: Kammerobliegenheit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten