Wort davor: Kammeroberkasse

Kammeroberpräsident
Erklärung: mit Vorsitz im Kammerkollegium, das an die Stelle der bisherigen beiden preußischen Kammern trat.
vgl. Kammerbediente.
Wortbildungshinweis: zu Kammer (V 2).

Wort danach: Kammeroberregentenamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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