Wort davor: Kammernutzung

Kammeroberkasse
Erklärung: besonders Einrichtung unter unmittelbarer Aufsicht des Landesherrn beziehungsweise des Geheimen Consiliums zur Ausschaltung der Kontrolle des Kammerkollegiums über die Hoffinanzen.

Wort danach: Kammeroberpräsident

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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