Wort davor: Kammernotdurft
Kammernutz(en)
Kammernutz(en) (I)
Erklärung:
Einnahme (bzw. Nutznießung) einer Kammer.
- Belegtext:
das die meisten unter euch [Einwohner der Stadt Schembnitz], ... keine bergwerck bawen, ... dardurch, ... unser [des Königs Matthias von Ungarn und Böhmen]
cammernutz geschvecht ... werde[n]
Datierung: 1481
Fundstelle: MHungJurHist. IV 2 S. 89
Kammernutz(en) (II)
Erklärung:
insbesondere bei der Münzprägung.
- Belegtext:
soliche kupfer in derselben euer kön. mt. selbs aigen cammernutz saigen tzu lassen
Datierung: 1540
Fundstelle: MittNürnberg 48 (1958) 69
- Belegtext:
[daß Scheidemünzen] "mit möglichster Beschränkung und ohne allen kammernutzen ausgeprägt ... werden sollen"
Fundstelle: WürtJb. 1858, 2 S. 173
Wort danach: Kammernutzung
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