Wort davor: Kammernarr
Kammernebengeschäft
- Belegtext:
dem St. ... etwas passieren lassen zur indemnisation der ihm sonst forthülflichen kammer- und kommissionsnebengeschäfte
Datierung: 1802
Fundstelle: GoetheBrfwVoigt II 308
Wort danach: Kammernotar
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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