Wort davor: Kammermitglied

Kammermittel
Erklärung: Finanz- oder Sachmittelbestand einer Kammer ( IV oder V).
vgl. Kameralmittel, Kämmereimittel.

Wort danach: Kammermoderationsdeputation

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten