Wort davor: Kammermeisteramtsverweser

Kammermeisterdienst
vgl. Kammerbedienung.
Wortbildungshinweis: zu 1Kammermeister (I 1 d).

Wort danach: Kammermeisterei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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