Wort davor: Kammermeditationes

Kammermeier
Erklärung: Bauer auf einem Hof, der, zum Domänengut gehörend, einer Kammer ( IV 1, 2 oder VI) untersteht.

Wort danach: Kammermeierstelle

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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