Wort davor: Kammermatrikularbeitrag

Kammermatrikularmoderation
Erklärung: Nachlaß an dem in der Kammermatrikel festgesetzten [von jedem Reichsstand zu leistenden] Kammergerichtsunterhaltsbeitrag.
vgl. Kammeranschlag.

Wort danach: Kammermatrikularquantum

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