Wort davor: Kammermatrikularbeitrag
Kammermatrikularmoderation
Erklärung:
Nachlaß an dem in der Kammermatrikel festgesetzten [von jedem Reichsstand zu leistenden] Kammergerichtsunterhaltsbeitrag.
vgl.
Kammeranschlag.
- Belegtext:
dieser ausstand an denen bis auf gegenwaertige zeit noch unbezahlten rueckstaendigen currenten und erhoeheten cammer-zielern, samt was an denen alten rueckstand-terminen, wie auch von denen entweder
noch garnicht belegten, oder fuer unrichtig gehaltenen staenden, mit der zeit, noch eingebracht werden moegte, waere pari passu pro surrogato der aus denen cammermatricular-moderationen resultirenden abgangs anzunehmen
Datierung: 1754
Fundstelle: Hempel,StaatsLex. VI 177
- Datierung: 1791
Fundstelle: Malblank,Kanzleiverf. II 513ff.
Wort danach: Kammermatrikularquantum
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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