Wort davor: Kammermatrikularanschlag
Kammermatrikularbeitrag
Erklärung:
wie Kameralsustentationsbeitrag.
- Belegtext:
die reichstaende sind durch die gesetze selbst berechtigt, ihre buerger und unterthanen zum behuf der kammermatrikularbeytraege zur beyhuelfe beyzuziehen
Datierung: 1791
Fundstelle: Malblank,Kanzleiverf. II 515
[weitere Angaben: ebd. II 513ff., 520]
Wort danach: Kammermatrikularmoderation
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten