Wort davor: Kammerlappen
Kammerlehen
Kammerlehen (I)
Erklärung:
(bäuerliches) (Grund-) Lehen von einer Kammer ( III 1, IV
1, 2 und VI), auch zugleich Dienstgut.
- Belegtext:
quadrans, qui dicitur chamerlehen, et homines unde solvant tal. 3, vestem servo in W.
Datierung: 1250
Fundstelle: MittSalzbLk. 75 (1935) 165
- Belegtext:
de quodam prediolo, quod dicitur chamerlehen
Datierung: 1255/56
Fundstelle: SchäftlarnTrad. 463 nr. 484
- Belegtext:
1 chamerlehen, quod habet H.,solvit tritici mensuras 4, avenae modios 2 1/2, pro stiura libram 1 S. oves 2 in festo Georgii, item scapulas 2
Datierung: 1299
Fundstelle: VGrGörzUrb. 65
- Belegtext:
das wir unser hofstatt ... im und sinen erben ze camerlehen verlihen haben
Datierung: 1311
Fundstelle: ZürichUB. VIII 342
- Belegtext:
sunt feoda X que dicuntur chamerlehen, quodlibet soluens vrnas duas
Datierung: 1316
Fundstelle: CDAustrFris. III 42
- Belegtext:
feodam camerlehen ibidem seruit xxv solidos
Datierung: 1316
Fundstelle: CDAustrFris. III 606
- Belegtext:
de agro kamerlehen
Datierung: um 1350
Fundstelle: MIÖG. 54 (1942) 20
- Belegtext:
der graf hât ainen hof, der ist ain chamerlêhen
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: SonnenburgUrb. 87
- Belegtext:
swer syman ist, der hat zwai lehen, ein chamerlehen vnd ein kauflehen vnd ein wiß
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: StraubingUrb. 250
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- Belegtext:
[das den Prälaten heimgefallene Lehen] wirt nemlich ein kamer und tisch lehen gnant, so dasselb ... wie andere des ... gotshauses
eygene güter, mit zinsen und gülten gehalten [wirt]
Datierung: 1550
Fundstelle: Gobler,Rsp. 190
- Belegtext:
unter jene verbotene veraeußerungen [von guetern] auch alle aufrichtung neuer - oder wiederbegebung heimfallender ritter- und kammer-lehen ... einbegriffen seyn soll
Datierung: 1806
Fundstelle: SammlBadStBl. III 5
- Datierung: 1809
Fundstelle: SammlBadStBl. I 183
- Datierung: 1818
Fundstelle: QStaatsR. 88
Kammerlehen (II)
Erklärung:
Ausgabe einer bestimmten Geldsumme oder von Kammereinkünften (auch Naturalgefällen) zu Lehen aus einer Kammer ( III 1 oder IV 1, 2)
(Umwandlung eines Lehngutes in jährliche Pension); manchmal auch uneigentliches Lehen, das nach Gefallen des Lehnherrn oder Lehnsmannes aufgesagt werden kann.
- Belegtext:
kammerlehen ist nit reht lehen. daz hat ende so der herre vnd der man wil. kammerlehen ist daz so ein herre sprichet zesinem man, ich lihe dir ûs minr kamer ein marke oder mer
Datierung: 1275/87
Fundstelle: Schwsp.(L.)LehnR. Art. 99
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- Belegtext:
cammerlehn ist eine gewiße geldsumme, welche lehnsmaeßig aus dem schazze oder cammer des lehnsherrn, auf lebenszeit des vasallen gegen leistende dienste bezahlet wird
Datierung: 1782
Fundstelle: Scheidemantel,Repert. II 494
- Belegtext:
kunden wir ..., das P. ... sin kamerlein in dem hove ze O., ein malter habren gelz jerlichs, ... verkoufet hat
Datierung: 1298
Fundstelle: ZürichUB. VII 55
- Belegtext:
es habent enpfangen die von L. all 5 lb. gelts ze kamerlehen uss der stur ze Glarus
Datierung: 1361
Fundstelle: HabsbUrb. II 488
- Datierung: 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Schwsp.
Fundstelle: WSB. 74 (1873) 416
- Belegtext:
chamerlehen
Datierung: 1558
Fundstelle: Gobler,StatB. 7
Faksimile, Ausgabe von 1553
- in DRQEdit
- Datierung: 1617
Fundstelle: Fischart,GeschKl.(Sch.) 513
- Belegtext:
cammerlehen, da ein fürst gewisse gelter aus seiner cammer einem alljährlich ... abfolgen lasset
Datierung: 1727
Fundstelle: Leu,EidgR. II 46
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- in Google Books
- Belegtext:
cammer-lehen, feudum camerae genannt, wird sonst auch mann-geld genennet, und ist dasjenige geld, welches ein fürst einem edelmann gaehrlich aus seiner cammer liefern ... laest
Datierung: 1733
Fundstelle: Zedler V 486
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
kammerlehen, feudum camerae sive cavenae seynd und werden genennet, wann der herr den lehenmann mit etlich jaehrlichen renten, guelden oder einkommen aus seiner kammer, von seinen
zoellen oder andern einkommen belehnet, die ihme jaehrlich gereicht werden
Datierung: 1740
Fundstelle: Besold,Thes. 504
- Datierung: 1751
Fundstelle: Buder 187
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- digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- Datierung: 1775
Fundstelle: Adelung II 1489
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
werden ... solche cammerIehen, welche gegen schuld-erlas, oder capitalien erkauft oder vertauscht sind, nach ihrer vorigen eigenschaft bezahlt
Datierung: 1782
Fundstelle: Scheidemantel,Repert. I 494
- Belegtext:
wenn einem gewisse, von der kammer zu erhebende einkünfte, an gelde zu lehn gegeben werden, heisset solches ein kammerlehn
Datierung: 1782
Fundstelle: Zepernick,Samml. III 211
- Belegtext:
zu einem wahren erblehen und kammer-lehen zwanzig zweibruekische grose malter korn und fuder moselwein aus den hiesigen herrschaftlichen rezepturen angesezt
Datierung: 1784
Fundstelle: Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 346
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- in Google Books
- Belegtext:
kammer- und bodenlehn, oder küch- und kellerlehn
Datierung: 1793
Fundstelle: Weinart 326
Kammerlehen (III)
Erklärung:
für Kammerlehen (II) geleisteter Zins.
- Belegtext:
so den hof dui heirschaft richtet ... so sol der hof gelten ze zinse 1200 kese ... und daruber 5 ß ze kamerlene
Datierung: um 1306
Fundstelle: HabsbUrb. I 300
Wort danach: kammerlehnbar
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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