Wort davor: Kammerlakaienlivree

Kammerland

Kammerland (I)
Erklärung: "Wirtschaftseinheit, die ursprünglich im Eigenbetrieb des Grundherren gestanden war und unmittelbar an die Kammer des Grundherren zu zinsen hatte" VGrGörzUrb. 134.

Kammerland (II)
Erklärung: als Ortsname.

Wort danach: Kammerlander

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