Wort davor: Kammerkreis
Kammerkriminalsache
Erklärung:
vor einer Kammer (V 2) zu behandelnder Straffall.
- Belegtext:
das hofgericht ... kann ... dieses [Abfassen von Urteilen in Prozessen gegen Geistliche, die circa officium delinquieren] den krieges- und domainen-cammern auf gehoerige requisition
in cammer-criminal-sachen nicht versagen
Datierung: 1774
Fundstelle: NCCPruss. V 3 Sp. 402
Wort danach: Kammerkristallschneider
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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