Wort davor: Kammerkopist
Kammerkorn
Erklärung:
an eine fürstliche Kammer zu entrichtende Kornabgabe.
- Belegtext:
davon hat er auch fallen sin rent, sin fauthabern, sin chamerkorn
Datierung: 1516
Region/Autor/Textsorte:
Neckar und Main
Fundstelle: GrW. I 451
Faksimile
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- Belegtext:
haben sie [die Herren von Maulbronn] vns [Einwohner] geben vnsern gnedigen herrn von Speyer zu einem schirmer ... davon hat er auch fallen sein rennt, ... sein cammerkorn
Datierung: 1516
Fundstelle: Reyscher,Ges. XVII p. 23 Anm. 112
- Datierung: 1721
Fundstelle: MittBadHistK. 14 (1892) 125
- Belegtext:
sind von den durchschnitts- und entschaedigungsberechnungen auszuschließen ... 2) kammer-korn
Datierung: 1824
Fundstelle: SammlBadStBl. III 434
Wort danach: Kammerkredit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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