Wort davor: Kammerkonsulentenbedienung

Kammerkontor
Erklärung: Verwaltungsbehörde.
vgl. Kammerbedienung.
Wortbildungshinweis: zu Kontor.

Wort danach: Kammerkontrolle

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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