Wort davor: Kammerkondukteur
Kammerkonsens
- Belegtext:
doerfen sich die churfuerstliche gerichts-beamte ohne vorher erholten cammer-consens, in keine strittigkeiten einlassen
Datierung: 1774
Fundstelle: Wagner,Civilbeamte I 163
- Belegtext:
beamte haben ... auf die urbarsgueter verstiftung ... obsicht zu nehmen, da mit diese ... [nicht] ohne gnaedigsten kammer-consens verkauft werden
Datierung: 1774
Fundstelle: Wagner,Civilbeamte I 184
Wort danach: Kammerkonsulent
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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