Wort davor: Kammerkompositeur

Kammerkondukteur
Erklärung: zuständig für Bauaufsicht und Vermessungswesen.
vgl. Kammerbediente.
Wortbildungshinweis: zu Kammer (IV 2).

Wort danach: Kammerkonsens

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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