Wort davor: Kammerkommissar

Kammerkommission
vgl. Kameralhauptkommission, Kämmereikommission.

Kammerkommission (I)
Erklärung: eingesetzter Ausschuß zur Behandlung bestimmter Rechtsprechungs- oder Verwaltungsangelegenheiten.

Kammerkommission (II)
Erklärung: Auftrag, der einer Kammerkommission (I) erteilt wird.

Wort danach: Kammerkommissionsrat

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