Wort davor: Kammerkommissar
Kammerkommission
vgl.
Kameralhauptkommission,
Kämmereikommission.
Kammerkommission (I)
Erklärung:
eingesetzter Ausschuß zur Behandlung bestimmter Rechtsprechungs- oder Verwaltungsangelegenheiten.
- Belegtext:
jezuweilen gefiele es gar dem kayser, die sachen / so er bey seinem hofrath nicht zu behalten meynete / noch auch von dem hofgericht instruiren lassen wolte, auf eine andere weise zu behandelen / und
commissiones anzusetzen / da er dann mehrmalen eine cammer-commission bey hofe ... niedersetzete / und durch dieselbe die sache entscheiden liese
Datierung: 1760
Fundstelle: Senckenb.,KaisG. p. 12
- Belegtext:
die königliche kriegs- und domainenkammer[n] ... in Geldern, welche ... kammerkommission heist
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. II 120
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1792
Fundstelle: Herchenhahn,Reichshofrat I 309
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- Belegtext:
berichte ... an die cammer-commission in B. befoerdern
Datierung: 1796
Fundstelle: NCCPruss. X 359
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1810
Fundstelle: Schmalz,NSamml. II 155
Kammerkommission (II)
Erklärung:
Auftrag, der einer Kammerkommission (I) erteilt wird.
- Belegtext:
die kammer-commissionen werden entweder unmittelbar von dem regenten, oder mittelbar von einem hoeheren finanz-collegio, oder von der kammer selbst, einer person allein, oder
mehrern personen zusammen und gemeinschaftlich, oder sammt und sonders, ertheilet
Datierung: 1785
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 33 S. 269
Wort danach: Kammerkommissionsrat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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