Wort davor: Kammerkassenrechnung
Kammerkassenverwaltung
- Belegtext:
so viel die cammer-cassa-verwaltung belanget, vor allem die cassam stuerzen, ... die rechnungen auch alle dazu gehoerige briefliche urkunden, register, nebst saemtlicher canzley-handschafts-
und pflegschafts-acten, dann schatzungs- und andere gelder abbegehren, und alsdann der gemeinschaftlichen canzley zu stellen lassen
Datierung: 1769
Fundstelle: Cramer,Neb. 89 S. .22
Wort danach: Kammerkassierer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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