Wort davor: Kammerkanzleitaxator

Kammerkanzleiverwandte
Erklärung: Bediensteter einer Kammerkanzlei.

Wort danach: Kammerkanzleiverwandtschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten