Kammerkanzleitaxator
Erklärung:
Bediensteter in der königl.-österr. Hofkanzlei zur Einnahme, Verwaltung und Verwendung der Taxgelder für Ausfertigung von Briefen sowie zur Registrierung der ein- und ausgehenden Schreiben.
vgl.
Kammerbediente.
Wort danach: Kammerkanzleiverwandte
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