Wort davor: Kammerkanzleistubenkammer

Kammerkanzleitaxator
Erklärung: Bediensteter in der königl.-österr. Hofkanzlei zur Einnahme, Verwaltung und Verwendung der Taxgelder für Ausfertigung von Briefen sowie zur Registrierung der ein- und ausgehenden Schreiben.
vgl. Kammerbediente.

Wort danach: Kammerkanzleiverwandte

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