Wort davor: Kammerkanzlei
Kammerkanzleidiener
vgl.
Kammerbediente.
- Belegtext:
die insinuations-gebuehren, sind fuer jede von dem cammer-canzley-diener einer parthey in deren privatsache eingehaendigte verordnung mit drey groschen zu bezahlen
Datierung: 1793
Fundstelle: NCCPruss. IX 1662
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Wort danach: Kammerkanzleidirektor
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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