Wort davor: Kammerkalkulator
Kammerkanon
Erklärung:
wie Kammersteuer.
- Belegtext:
der landesueblichen besteuerung mit kammersteuern unter dem namen: kammerschatzung, kammerkanon
Datierung: 1836
Fundstelle: Reyscher,Ges. XV 2 S. 1285
[weitere Angaben: wohl älter als 1832]
Wort danach: Kammerkanzlei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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