Wort davor: Kammerei
Kämmerei
Kämmerei (I)
Erklärung:
(Räumlichkeit für die) (Finanz-)Verwaltung eines kommunalen Gemeinwesens; Stadtkasse.
vgl.
Kammer (VII 2).
Sachhinweis:
R. Toberg, Die Lübecker Kämmerei von 1530-1665/ZLübG. 15 (1913) S. 75-109 u. 229-306.
- Belegtext:
dessen eyd sweret de kemere wen se rekenen schult von der kemereie dem meynen rade
Datierung: 1402
Fundstelle: BrschwUB. I 88
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- Belegtext:
nu die sach ... zu erfarn, ist eyn buch in der kemeryge
Datierung: 1440
Fundstelle: Rdm. 526
- Belegtext:
das sie keine güt zu Birkenfelt wissen, das an die cameri gehore
Datierung: 1448
Region/Autor/Textsorte:
Franken
Fundstelle: GrW. VI 48
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- Belegtext:
de kemerer sin ens geworden midt deme vicario eme de rente van der kemerye to betalende
Datierung: 1496
Fundstelle: RigaLibr.red. III 31
- Belegtext:
ob es an demselbigen [wegegeld] nicht gnugk were, so sal aus der kemerie volge gescheen
Datierung: 1534
Fundstelle: FrankenhausenStR. 471
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- Belegtext:
copeyenn aller siegell brieue vnnd jurium, ... welliche doctor M. vnns fur etzlichenn jahrnn auff vnnsere kemmerey geliebertt
Datierung: 1561
Fundstelle: HambGSamml. VIII 238
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- digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- Datierung: 1590
Fundstelle: HambGSamml. X 343
- Belegtext:
ist C.A. ... seiner vntreu halben in der kammerey seiner ehren entsetzt, auch der statt ewigk vorweist worden
Datierung: 1591
Fundstelle: MühlhsnChr. II 182
- Belegtext:
vor jeder hochzeit vier reichsthaler in die kemnerey erlegen
Datierung: 1592
Fundstelle: MünsterPolO. 18
- Belegtext:
sind zween [Teile des Zehnts] der cammerey auf Burg
Datierung: 1596
Fundstelle: Burckhardt,Hofr. 57
- Belegtext:
ihre prob eines stuck zins mit eines jeden itzigen meistern stempel bezeichnet auf die cämerey hinderlegt ist worden
Datierung: 1597
Fundstelle: LünebZftU. 120
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- Belegtext:
die grundthure in des rates cammerey vorbehaltende
Datierung: 1604
Fundstelle: KielErbb. 279
- Belegtext:
alle vthgave ausser stadt scholen van der chemereye geschehen
Datierung: 1611
Fundstelle: HambGSamml. II 448
[weitere Angaben: uö.]
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- Belegtext:
fuers erste auf der caemmerey sollen seyn 21 lederne eymer
Datierung: 1611
Fundstelle: StolpStat. 248
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- Belegtext:
der chämerey jahrlich grundthauer endrichten
Datierung: 1626
Fundstelle: HammerbrökerR. [Fundstelle?]
- Belegtext:
gut befunden, daß D.Sch. aus der kemnerei belohnt ... werden soll
Datierung: 1641
Fundstelle: Münster(Stadt)Kdm. I 135
- Belegtext:
dem zeitigen pastor aus der kämmerei wegen alter schuldigkeit "zu pensionsunterhalten goldgulden" 1 rtlr. 52 stbr. 6 pfg.
Datierung: 1698
Fundstelle: IserlohnUB. 226
- Belegtext:
was ... der gemeine sachen zu der cämmerey gehörig belanget
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: Stadthagen 102
- Belegtext:
damit der cämmerey rein geld und nicht statt dessen rechnungen ... eingeliefert werden
Datierung: 1724
Fundstelle: MittKönigsberg 2 (1910) 197
- Belegtext:
1 rthlr. straffe ..., welche in drey theile zu theilen, und der armencasse, der caemmerey, und dem gewercke zu verrechnen
Datierung: 1735
Fundstelle: CCMarch. V 2 Sp. 429
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
cämmerey, aerarium, s. fiscus
Datierung: 1738
Fundstelle: Hayme 72
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- in Google Books
- Belegtext:
kämmerey, heißt sonst die schatzkammer
Datierung: 1766
Fundstelle: KamLex. 59
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- Belegtext:
daß die caemmerey die fischerey in dem stadt-graben nicht weiter verpachte
Datierung: 1767
Fundstelle: HambGSamml. IV 234
- Belegtext:
eine gemeinde hat das recht ... eine kaemmerey ... zu haben
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. I 311
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
rechte der stadtobrigkeit ... bestehen ... in der befugnis ... die kaemmerey zu verwalten
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. I 587
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1785
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 33 S. 201
- Belegtext:
die kaemmerey [in Barth] bestehet aus zwey rathsgliedern, denen jedoch zu jedem besonderen geschaefte einige personen aus der buergerschaft zugeordnet
sind. ihnen liegt auf: 1) ueber der stadt einnahme und ausgabe richtige rechnung zu fuehren; 2) ueber alle und jede strafgefaelle jaehrlich eine richtige designation zu formiren und der kaemmerey
zur rechnung zu fuehren; 3) das verzeichniß der haus- und anderer stellen in der stadt fortzufuehren und in ordnung zu halten; 4) ein verzeichniß ueber der stadt unterthanen nach ihrem namen, geschlecht,
alter, aufenthalt und gewerbe zu halten; 5) die aufsicht ueber der stadt gebaeude, befriedigungen, bruecken, graben, waelle und daemme, inn- und ausserhalb der stadt zu haben, sie zweymal im jahr,
im monat may und october, zu besichtigen und das erforderliche dabey, nach den beschluessen des raths zu bewerkstelligen; 6) ueber den jaehrlichen verbrauch des fadenholtzes ein register zu fuehren;
7) die feuer-loeschungs-werkzeuge und andere geraethe der stadt in ordnung und im stande zu halten; 8) ueber die scheiden, mahlen und grentzen des stadteigenthums ein wachsames auge zu haben und wenigstens
alle drey jahre mit zuziehung der zwoelfmaenner und anderer buerger eine grenzbeziehung vorzunehmen, und endlich 9) dafuer zu sorgen, daß mit der stadthoeltzung eine gute oekonomie getrieben und die dienste der bauern gebührend genutzt werden
Datierung: 1786
Fundstelle: Gadebusch,Staatskunde I 193f.
- Belegtext:
die wiederherstellung des gebäudes ... muss ... der kämmerey des orts zugeschlagen werden
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 8 § 48
- Datierung: 1802
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein I 414
- Datierung: 1823
Fundstelle: ZLübG. 40 (1960) 72
- Fundstelle: Foltz,DanzigSthh. 91ff.
- Fundstelle: Gengler,StRA. 323
- Fundstelle: Gutzeit,Livl. II 11f.
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- in Google Books
- Fundstelle: Foltz,DanzigSthh. 101ff.
- Fundstelle: ZLübG. 15 (1913) 75-109 und 229-306
Kämmerei (II)
Erklärung:
Amt des Kämmerers in einem Stift oder in der bischöflichen Verwaltung.
Kämmerei (III)
Erklärung:
Gildestube.
Kämmerei (IV)
Erklärung:
niederes Gericht; in Riga seit 17. Jh. das Kämmereigericht (I) (Amts- und Baugericht).
Kämmerei (V)
Erklärung:
in Galizien Bezeichnung für das ehemalige Ortsgericht.
- Belegtext:
der inbegriff der personen, welche bei städtchen, wo die gerichtsbarkeit an den dominikal-justitiär übertragen wird, die politischen und ökonomischen geschäfte besorgen, ist künftig nicht mehr ortsgericht,
sondern städtische kämmerei ... zu nennen, da mit dem worte ortsgericht, mehr als die besorgung der städtischen einkünfte und polizeianstalten verbunden ist
Datierung: 1805
Fundstelle: Kropatschek,KKGes. XX 253
Kämmerei (VI)
Erklärung:
Haftort.
Wort danach: Kämmereiabgabe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten