Wort davor: Kammerjustitiar

Kammerjustiz
Erklärung: auch als Kameraljustiz bezeichnet; in Preußen von den Kammern (V 2) - im Gegensatz zu den durch die Regierung und sonstigen Justizbehörden - geübte Gerichtsbarkeit in justizförmigem Verfahren, seit 1782 durch die Kammerjustizdeputation bei den Kammern (V 2) wahrgenommen.

Wort danach: Kammerjustizangelegenheit

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