Wort davor: Kammerjus

Kammerjustitiar
Erklärung: Staatsbediensteter mit Jurisdiktionsfunktion bei einer Kammer (V 2), seit 1782 Mitglied der Kammerjustizdeputation.

Wort danach: Kammerjustiz

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten