Wort davor: Kammerjus
Kammerjustitiar
Erklärung:
Staatsbediensteter mit Jurisdiktionsfunktion bei einer Kammer (V 2), seit 1782 Mitglied der Kammerjustizdeputation.
- Belegtext:
[er] hat sich in oeconomicis und dabei vorfallenden streitigkeiten derer unterthanen, worauf es bei kammer-justitiarien hauptsächlich ankommt, durch die
bishero an verschiedenen orten bereits versehene justitiariate schon gute kenntniß erworben
Datierung: 1754
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. X 98
- Datierung: 1776
Fundstelle: Bergius,NPolKamMag. II 4
- Datierung: 1776
Fundstelle: Bergius,NPolKamMag. II 9
- Belegtext:
subjecta ..., die von einem deputato des justitz-collegii und dem kammerjustitiario gemeinschaftlich examinirt worden sind
Datierung: 1782
Fundstelle: NCCPruss. VII 838
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
es wurde bey jeder kammer eine justizdeputation angeordnet, die aus den kammerjustitiarien, 2. assistenzraethen und dem departementsrathe ... besteht
Datierung: 1785
Region/Autor/Textsorte:
Preußen
Fundstelle: Fischer,KamPolR. II 124
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
die verwaltung der allen krieges- und domaenen-kammern, nach ... dem ressort-reglement, v. 19. jun. 1749, beygelegten gerichtbarkeit, [geschieht] bey der churmaerkischen, von
drey, als kammer-justitiarii dazu besonders verpflichteten krieges- und domaenen-raethen
Datierung: 1785
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 33 S. 223
- Belegtext:
für einen geschickten cammerjustitiarium müssen wir sorgen
Datierung: 1803
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein I 425
Wort danach: Kammerjustiz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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