Wort davor: Kammerjunkertitel
Kammerjurisdiktion
Erklärung:
durch Kammer (V 2).
- Belegtext:
leute ... die ... sich sogar der kammer- und aemter jurisdiction entziehen
Datierung: 1722
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. III 399
- Belegtext:
wieweit dero regierung und kammer-jurisdiction fundirt sei, damit ein jeder unterthan sofort wissen könne, wohin er sich wenden soll
Datierung: 1730
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. V 1 S. 160
- Datierung: 1749
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VIII 228
Wort danach: Kammerjus
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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