Wort davor: Kammerjungfrau

Kammerjunker
Erklärung: Hofcharge; junger Edelmann im Dienst eines Fürsten; Kämmerer (II) und Kammerherr (I).
vgl. Hofjunker, Kammerdiener, Kanzleijunker, Leib(s)junker.

Wort danach: Kammerjunkerschaft

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