Wort davor: Kammerjude
Kammerjunge
Erklärung:
zur persönlichen Aufwartung bei einer hochgestellten Person.
vgl.
1Junge (A I 2 d),
Kammerdiener,
Kammerpage.
Sachhinweis:
MittPfalz 21 (1897) 44.
- Belegtext:
sollen unsere [kurfürstlichen] camerjungen ... auf die becher warten, dieselben von den edelleuten nemen und wider vor den keller bringen
Datierung: 1554
Region/Autor/Textsorte:
Kursachsen
Fundstelle: Kern,HofO. II 45
- Datierung: 1572
Fundstelle: Fischart,Prakt.(Sch.) 611
- Belegtext:
eß sollen auch die camerjungen [bei Tisch] zuchtigh hinder die junckern stehen
Datierung: 1573
Region/Autor/Textsorte:
Münster
Fundstelle: ZKulturg. 9 (1902) 154
- Belegtext:
m.g.f. und herrn cammerjunge
Datierung: 1575
Region/Autor/Textsorte:
Pommern
Fundstelle: Kern,HofO. I 125
- Belegtext:
die anderen e. churf. g. cammerjungen
Datierung: 1584
Fundstelle: AnnNassau 56 (1932) 132
- Belegtext:
cammerjungen sollen alle mahlzeitten zwei stübgen wein und bier die notturfft gegeben ... werden
Datierung: 1586
Region/Autor/Textsorte:
Sachsen
Fundstelle: Kern,HofO. II 64
- Belegtext:
derselben camerjungen ainen
Datierung: 1593
Fundstelle: WürtLTA.2 I 89
- Belegtext:
sollen ... niemandts ... außer herrn hoffmeister, cammerjungker und cammerjunge in die gemach verstatet werden
Datierung: 1609
Region/Autor/Textsorte:
Mecklenburg
Fundstelle: Kern,HofO. I 256
- Datierung: 1624
Region/Autor/Textsorte:
Pommern
Fundstelle: Kern,HofO. I 157
- Belegtext:
soll ... unser [kurfürstlicher] marschall ... anordnen, daß ... in der cammer ... die cammerjungen alleine ... aufwarten
Datierung: 1637
Region/Autor/Textsorte:
Kursachsen
Fundstelle: Kern,HofO. II 72
- Belegtext:
die taeglich in eines fuersten gemach auffwarten / als ein ... cammerjung
Datierung: 1659
Fundstelle: Mayer,Hofschule 78
- Belegtext:
es sind ganze rechnungen vor einiger zeit verschleppet, ... und nach anstellung einer inquisition die kammerjungens denen schuldig befunden worden
Datierung: 1711
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. I 156
- Belegtext:
ausser disen und vorbenannten personen sollen der cammer-knecht und cammer-jung niemand anders einlassen
Datierung: 1717
Region/Autor/Textsorte:
Kurköln
Fundstelle: Moser,Hofr. II 293
Wort danach: Kammerjungfer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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