Wort davor: Kammerjäger
Kammerjahr
Erklärung:
Rechnungsjahr einer Finanzkammer.
- Belegtext:
cammerjahr, fängt an mit dem 1. september, und wird gerechnet bis den letzten august
Datierung: 1766
Fundstelle: KamLex. 23
Faksimile
- Belegtext:
alle neue baue, welche in dem naechstfolgenden cammerjahre aufgefuehret werden sollen
Datierung: 1774
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. III 739
Wort danach: Kammerjournal
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten