Wort davor: Kammerjagd

Kammerjäger

Kammerjäger (I)
vgl. Kammerbediente.

Kammerjäger (II)
Erklärung: Ratten- und Mäusefänger.

Wort danach: Kammerjahr

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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