Wort davor: Kammerhauptkasse
Kammerhauptkassierer
Erklärung:
Bediensteter bei einer Kammerkasse (I).
vgl.
Kammerbediente.
- Belegtext:
die kammerkasse wird anvertraut einem hauptkassirer (kammerzahlmeister oder obereinnehmer), ... der kammerhauptkassirer darf, bei eigner verantwortlichkeit ... keine ausgabe leisten
... welche sich nicht auf einen foermlichen, von dem kammerdirector ... unterzeichneten, zahlungsbefehl ... gruendet
Datierung: 1821
Region/Autor/Textsorte:
Kurhessen
Fundstelle: Pölitz,Verf. I 1 S. 599
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Wort danach: Kammerhaus
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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