Wort davor: Kammerhandlung
Kammerhaupt
Erklärung:
höchster Beamter der herzoglichen Kammer (IV 2), "oberster Kämmerer".
- Belegtext:
unser [herzoglicher] obrister camerer hat sich ... fir sein persohn ... seiner instruction und diser camerordnung gemeß [zu verhalten] ... dieweil er nach
uns unser camerhaupt und allen dazu geherigen persohnen firgesetzt [ist]
Datierung: 1589
Region/Autor/Textsorte:
Bayern
Fundstelle: Kern,HofO. II 217
Wort danach: Kammerhauptkasse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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