Wort davor: Kammergutswesen

Kammerhandel

Kammerhandel (I)
Erklärung: zur Zuständigkeit einer Kammer ( IV 2 und V 1) gehörige und dort behandelte Angelegenheit.
vgl. Kameralverrichtung, Kammerhandlung, Kammerveranstaltung, Kammerverhandlung, Kammerverrichtung.

Kammerhandel (II)
Erklärung: frei käufliche Gasthauskonzession.

Wort danach: Kammerhandlung

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