Wort davor: Kammergutswesen
Kammerhandel
Kammerhandel (I)
Erklärung:
zur Zuständigkeit einer Kammer ( IV 2 und V
1) gehörige und dort behandelte Angelegenheit.
vgl.
Kameralverrichtung,
Kammerhandlung,
Kammerveranstaltung,
Kammerverhandlung,
Kammerverrichtung.
- Belegtext:
verschreibungen, so ... camerhendl beruerend
Datierung: 1500
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 26
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
"neben den allgemeinen Ratssitzungen, an denen der Fürst nicht teilnahm, gingen schon in Schwerin mindestens seit 1568 Ratschläge her, bei denen der Fürst die Leitung hatte. Sie führen
die Bezeichnung: geheime cammerhändel
Datierung: 1568
Fundstelle: MecklStrelGBl. 1 (1925) 139
Kammerhandel (II)
Erklärung:
frei käufliche Gasthauskonzession.
Wort danach: Kammerhandlung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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