Wort davor: Kammergutsklafter
Kammergutsleute
- Belegtext:
"der Handel blieb vielmehr in privaten Händen, d.h. er war den Fertigern überlassen, die aber doch zugleich auch die Stellung von kaiserlichen kammergutsleuten innehatten"
Fundstelle: Zycha,LitSalinen 121
Wort danach: Kammergutspächter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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