Wort davor: Kammergutseinkünfte
Kammergutsgefälle
Erklärung:
Einnahme aus Kammergut (I).
- Belegtext:
[sollte das] einkomen abnemben, also das ainer ... aus uns erzherzogen sein jerlich erblich oesterreichisch deputat ... nit völlig haben kündte, so sollen wir kaiser Ruedolph oder
unsere ... erben ... denselben abgang ... mit zuesezung ... gewisser camerguetsgsfell ... ergezen
Datierung: 1581
Fundstelle: ZFerd.3 41 (1897) 35
Wort danach: Kammergutsgericht
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