Wort davor: Kammergut
Kammergutsadministration
- Belegtext:
können doch weder die hof- oder landcamer auf dergleichen missbrauch ... zu genuegthuung irer pflicht und camerguetsadministration nit die notdurft anbringen ... und handeln, wann
sie umb geschicht der sachen ... ainiches wissen nit haben sollen
Datierung: 1572
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 362
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Wort danach: Kammergutsamt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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