Wort davor: Kammergrundetat

Kammergulden

Kammergulden (I)
Erklärung: Münze.

Kammergulden (I 1)

Kammergulden (I 2)
Erklärung: Gulden (VII 3) in Münze.
Kammergulden (II)
Erklärung: Umrechnungsmaßstab bei den (Unterhalts)zahlungen der Stände an das Reichskammergericht; wie Kammergerichtsgulden.

Wort danach: Kammergut

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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