Wort davor: Kammergroschen
Kammergrundetat
Erklärung:
Haushaltsplan einer Kammer (IV 2).
- Belegtext:
die der kammer obliegende finanzverwaltung ... soll auf den jaehrlichen kammergrundetat gestuetzt seyn
Datierung: 1821
Region/Autor/Textsorte:
Kurhessen
Fundstelle: Pölitz,Verf. I 1 S. 599
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Wort danach: Kammergulden
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