Wort davor: Kammergewinn
Kammergoldarbeiter
Erklärung:
am kaiserlichen Hof.
- Belegtext:
den übrigen cammermahlern bleibet der titel, aber ohne besoldung, und werden sie für ihre arbeithen bezahlet werden. gleichen verstand hat es mit denen cammergoldarbeitern, cammerjubelieren ... cammertischler
Datierung: 1740/44
Fundstelle: JbKunsthistKaiserh. 24, 2 (1903) p. 1
Wort danach: Kammergraf
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten