Kammergerichtszieler
Erklärung:
wie Kammerzieler.
vgl.
Kammeranschlag,
Kammergerichtsgeld.
Wort danach: Kammergerichtszielerrest
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten