Wort davor: Kammergerichtsverwandte

Kammergerichtsvisitation
Erklärung: Einrichtung zum Zweck der Überwachung der Gerichtsverfassung, Prüfung von Parteibeschwerden über Kammererkenntnisse und Rechnungsprüfung bezüglich der Einnahmen und Ausgaben am Kammergericht (I); durchgeführt durch vom Kaiser beziehungsweise von den (Kur-) Fürsten abgeordnete Räte, auch mit Visitationsgewalt in einzelnen Justizsachen.
vgl. Kammervisitation.

Wort danach: Kammergerichtsvisitationsabschied

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