Wort davor: Kammergerichtsverfassung
Kammergerichtsverlag
Erklärung:
Geldaufwendung zur Erhaltung des Kammergerichts (I 2).
- Belegtext:
daß ... ihnen ... von der ... maj. ... in bedenckung ihrer ... armuth, zehen jahr lang aller reichs-anlage, crays-hülff, und cammer-gerichts-verlege ... gefreyet worden
Datierung: 1563
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 158
Wort danach: Kammergerichtsverordnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten