Wort davor: Kammergerichtssportelkassenrendant
Kammergerichtssportelordnung
Erklärung:
Gebührenordnung eines Kammergerichts (II 1 c).
vgl.
Kammergerichtsordnung.
- Belegtext:
in ansehung der gebuehren ... muß ... sich ... unser ober-zoll- und accisegericht, nach der cammer-gerichts-sportul-ordnung richten
Datierung: 1772
Fundstelle: NCCPruss. V 1 Sp. 287
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
Wort danach: Kammergerichtsstatt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten