Wort davor: Kammergerichtsskribent
Kammergerichtssportelkasse
Erklärung:
Gebührenkasse eines Kammergerichts (II 1 c).
vgl.
Kammergerichtsamt.
- Belegtext:
haben wir [König] dem ... A. und A. ... ein jaehrliches fixum von funfzig thalern ... zugebilliget. welche summe ... einem jeglichen ... aus der cammer-gerichts-sportul-casse ausgezahlet werden sollen
Datierung: 1765
Fundstelle: NCCPruss. III 803
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Wort danach: Kammergerichtssportelkassenrendant
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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