Wort davor: Kammergerichtsschreiben

Kammergerichtsschreiber
Erklärung: bei einem Kammergericht (II 1 c).
vgl. Gerichtsschreiber, Kammergerichtsverwandte.

Wort danach: Kammergerichtsschriftsteller

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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