Wort davor: Kammergerichtspersonal

Kammergerichtspfennigmeister
Erklärung: Verwalter der zur Unterhaltung des Reichskammergerichts ( Kammergericht I 2) bestimmten Reichssustentationskasse sowie die Einnahmen und Ausgaben; ursprünglich von den Ständen präsentiert, später vom Kaiser ernannt.
vgl. Kammergerichtsverwandte.

Wort danach: Kammergerichtspfennigmeisterei

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