Wort davor: Kammergerichtspersonal
Kammergerichtspfennigmeister
Erklärung:
Verwalter der zur Unterhaltung des Reichskammergerichts ( Kammergericht I 2) bestimmten Reichssustentationskasse
sowie die Einnahmen und Ausgaben; ursprünglich von den Ständen präsentiert, später vom Kaiser ernannt.
vgl.
Kammergerichtsverwandte.
- Belegtext:
zu des cammergerichts pfennig-meisters einnahm
Datierung: 1654
Fundstelle: JRA. § 9
Textarchiv: JRA.(Laufs) § 9
- Belegtext:
Ph.J.K., kayserl. cammergerichts-pfennigmeister
Datierung: 1725
Fundstelle: FriedbergGBl. 9 (1980) 50
- Datierung: 1754
Fundstelle: Hempel,JurLex. VI 1170
- Belegtext:
[der] cammergerichtspfennigmeister ... nimmt die von den staenden eingehende cammerzieler in empfang, verteilt sie an die behoerde und berechnet einnahmen, ausgaben und ueberschus
Datierung: 1782
Fundstelle: Scheidemantel,Repert. I 490
- Belegtext:
das kammergericht wird von den reichsstaenden unterhalten, ... das geld wird an den von den staenden gesetzten kammergerichts-pfennigmeister geschickt
Datierung: 1785
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 33 S. 294
Wort danach: Kammergerichtspfennigmeisterei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten