Wort davor: Kammergerichtsperson

Kammergerichtspersonal
Erklärung: Richter und andere Bedienstete des Reichskammergerichts ( Kammergericht I 2).

Wort danach: Kammergerichtspfennigmeister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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