Wort davor: Kammergerichtspedell

Kammergerichtsperson

Kammergerichtsperson (I)
Erklärung: auch Kameralperson genannt, bezeichnet jemanden, der seinen Gerichtsstand am Reichskammergericht hat und besondere Freiheiten genießt.

Kammergerichtsperson (II)

Wort danach: Kammergerichtspersonal

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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